Pressearchiv 2001
Gemeinsame Gesellschaft für Häfen Düsseldorf und Neuss empfohlen
Neuss (PN/Kl/103). Die Gründung einer gemeinsamen Hafengesellschat hat jetzt die PwC Deutsche Revision AG den beiden Häfen Neuss und Düsseldorf empfohlen. In die Gesellschaft könnten beide Betriebe ihr gesamtes Vermögen inklusive Grundvermögen sowie ihr Personal einbringen.
Bereits im Dezember letzten Jahres war das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Kooperation der Häfen Neuss und Düsseldorf für beide Seiten strategisch vorteilhaft und operativ umsetzbar wäre. Die PwC Deutsche Revision AG hat nun zu steuerlichen und rechtlichen Aspekten einer solchen Kooperation ein Gutachten erstellt.
Die Stadt Neuss und die Stadtwerke Düsseldorf AG beabsichtigen, durch eine intensive Kooperation die Wettbewerbsposition beider Häfen in nationaler und internationaler Hinsicht zu stärken und dadurch den Bestand beider Hafenstandorte langfristig zu sichern. Die Hafenbetriebe in Düsseldorf und Neuss stellen mit ihren Geschäftsbetrieben einen bedeutenden Faktor für die Infrastruktur in der Region (Förderung von Industrieansiedlungen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Erhöhung der Steuereinnahmen der Kommunen) dar und stärken damit die Attraktivität beider Städte als Wirtschaftsstandorte.
In Zusammenhang mit der zukünftigen Organisationsform wurden im wesentlichen zwei Kooperationsmodelle untersucht. Neben der jetzt favorisierten Einheitslösung unter Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft stand die sogenannte Überlassungslösung auf dem Prüfstand. Diese hätte die Schaffung von Besitzgesellschaften auf Düsseldorfer und Neusser Seite vorgesehen, die anschließend in eine zu gründende Hafenbetriebsgesellschaft die Betriebsanlagen und das beschäftigte Personal einbringen sowie der Betriebsgesellschaft das Grundvermögen zur langfristigen Nutzung überlassen würden.
Unter Berücksichtigung der durchaus unterschiedlichen Einzelvoraussetzungen bei den beiden Hafenbetrieben halten die Gutachter von PriceWaterhouseCoopers die Einheitslösung zur Zielerreichung am ehesten geeignet, weil sie die rechtlich und betriebswirtschaftlich intensivste Form der Kooperation zwischen den Häfen Neuss und Düsseldorf darstellt. Bei der Einheitslösung wird eine Hafengesellschaft gegründet, auf die nicht nur die Betriebsmittel, sondern auch das gesamte betriebsnotwendige Hafengelände übertragen wird. Die Hafengesellschaft hätte damit vorbehaltlich der gesellschaftsvertraglichen Rechte ihrer Gesellschafter die volle Dispositionsfreiheit in allen Hafenbetriebsangelegenheiten. Die Gutachter präferieren die Einheitslösung in Form einer gemeinsamen Personengesellschaft (GmbH & Co. KG).
Über die Bewertung der einzubringenden Wirtschaftsgüter und damit über die zukünftigen Beteiligungsverhältnisse bei der einheitlichen Gesellschaft wird zur Zeit ein gesondertes Bewertungsgutachten erstellt.