Grundversorgung
Neuerungen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
Am
13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten.
Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung
der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen
und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG
Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung.
Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem
Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht
auf der Belieferungsseite.
Die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Gewerbekunden mit Strom im
Rahmen der Grundversorgung entsprechen den Preisen und Bedingungen des Allgemeinen
Tarifes. Die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
(AVBEltV) kommen weiterhin zur Anwendung.
Wir weisen darauf hin, dass sich hierdurch für ihre Stromversorgung sowie die
jeweils gültigen Preise keine Änderungen ergeben. Die Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben führt zu einem Übergang von dem Begriff Allgemeiner Tarif zum Begriff
Grundversorgung.
Grundversorgung Strom:
Bis auf Weiteres gilt für Ihre Stromversorgung im Rahmen der Grundversorgung der Tarif nach der Bundes-Tarifordnung (BTO Elt) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden. In dem Preis nach der BTO Elt ist das Netznutzungsentgelt bereits enthalten. Grundversorger ist jeweils das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die Stadtwerke Düsseldorf AG ist deshalb der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadt Düsseldorf. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) sowie Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden.
Grundversorgung Gas:
Bis auf Weiteres gilt für Ihre Gasversorgung im Rahmen der Grundversorgung der Gas-Haushaltstarif sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden. In dem Gas-Haushaltstarif ist das Netznutzungsentgelt bereits enthalten.