Energieeffizienz
Gesetze und Richtlinien zur Energieeffizienz
Triebfedern der Effizienzsteigerung sind neben der gesellschaftlichen Verpflichtung, dem Wettbewerbs- und Kostendruck auch gesetzliche Vorgaben und Richtlinien.Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) reguliert den Netzzugang und die Netznutzungsentgelte auf dem Strom- und Gasmarkt mit dem Ziel, wettbewerbsfähige Marktstrukturen zu schaffen. Die im EnWG enthaltene Anreizregulierung gibt den Netzbetreibern Effizienzziele für den netzgebundenen Transport von Gas und Strom vor.
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) reguliert auf marktwirtschaftliche Weise den Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid: Unternehmen erhalten eine begrenzte Anzahl handelbarer Emissionszertifikate. Wenn sie durch effizienzsteigernde Maßnahmen weniger Treibhausgase ausstoßen, als der Anzahl ihrer Zertifikate entsprechen, können sie die Zertifikate verkaufen – andernfalls müssten sie welche dazukaufen.
- Emissionshandelsgesetz
http://www.bmu.de/emissionshandel/aktuell/aktuell/1201.php
Das Gesetz zur Förderung und Modernisierung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) begünstigt die Energieerzeugung mit Kraft-Wärme-Kopplung. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einem Blockheizkraftwerk oder Heizkraftwerk ist besonders effizient und umweltfreundlich. Sie wird mit Steuervorteilen und staatlichen Fördermitteln unterstützt.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt bestimmte Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden. Sie verpflichtet Eigentümer, durch bauliche oder anlagentechnische Effizienzmaßnahmen den Primärenergieverbrauch von Neubauten auf den Niedrig-Energiehaus-Standard zu begrenzen und ältere Gebäude entsprechend nachzurüsten.
Das Klimaschutzprogramm der Europäischen Kommission sieht vor, die Treibhausgas-Emissionen in der EU bis 2020 um mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu reduzieren. Zur Umsetzung der Vorgaben soll die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert und der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix auf 20 Prozent erhöht werden.
- EU-Klimaschutzpolitik
http://www.bmu.de/klimaschutz/internationale_klimapolitik/doc/37650.php
Die Bundesregierung hat Ende 2007 ein umfassendes Maßnahmen-Paket zum Klimaschutz beschlossen. Damit will sie dem Ziel, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Kohlendioxid gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu reduzieren, zumindest nahe kommen. Die Steigerung der Energieeffizienz spielt in nahezu allen Maßnahmen eine wichtige Rolle.
- Nationale Klimaschutzpolitik
http://www.bmu.de/klimaschutz/nationale_klimapolitik/doc/5698.php