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Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung, die am 1.1.2003 neu in Kraft getreten ist, sichert die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Sie umfasst unter anderem die Bestimmungen zur Beschaffenheit des Trinkwassers, die Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen, die Überwachung der Grenzwerte für zahlreiche Wasserinhaltsstoffe und Angaben über Untersuchungsverfahren.

 

Die Wasseranalyse der Stadtwerke Düsseldorf finden Sie hier.

 

Trinkwasser bis zu jedem Zapfhahn

Seit dem 1. Januar 2003 gilt die neue Trinkwasserverordnung. Eine einschneidende Veränderung ist die Verantwortung des Hauseigentümers. Jeder, der Wasser aufbereitet und/oder Trinkwasser im Haus verteilt, gilt als Wasserversorger: Er muss gewährleisten, dass beispielsweise die Hausinstallation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und aus jedem Zapfhahn das kühle Nass in Trinkwasserqualität sprudelt.

 

Der Bleigrenzwert wurde ab 1. Dezember 2003 auf 0,025 mg/l herabgesetzt. Ab 1. Dezember 2013 sinkt er auf 0,010 Milligramm pro Liter (mg/l). Vermieter sind nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, den Bleigrenzwert einzuhalten. Das bedeutet, dass Bleirohre dringend ausgetauscht werden müssen. Sind noch Bleileitungen im Haus, sollte Wasser vor jedem Gebrauch für Trink- oder Nahrungszwecke so lange ablaufen, bis es kühl aus der Leitung fließt.

 

Bildquelle: Flickr.com

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