Energieberatung

Förderprogramme

Wir fördern nach Montage

Der Schutz der Umwelt liegt uns am Herzen. Daher fördern die Stadtwerke Düsseldorf ein großes Spektrum moderner und umweltfreundlicher Energietechnologien: von der maßgeschneiderten Wärmedämmung bis zu Komplettangeboten für die Nutzung regenerativer Energiequellen. Nutzen Sie unsere Förderprogramme und profitieren Sie von unserer fachlichen und finanziellen Unterstützung für ein umweltfreundliches und energieeffizientes Wohnen.

Sonderaktion - Durchlauferhitzer

Wir fördern den Austausch hydraulisch geregelter Durchlauferhitzer gegen elektronisch geregelte Elektrodurchlauferhitzer durch einen Fachbetrieb.

  • 1 Gerät je Kunde
  • Einmalig 40 Euro
  • Diese Aktion ist beschränkt auf 111 Geräte

Antrag: Förderung von elektronisch geregelten Elektrodurchlauferhitzer (PDF, 39 KB)

Pilotprojekte

Mit unseren Pilotprojekten können Sie zu den Vorreitern gehören, die innovative und umweltfreundliche Energielösungen als erste nutzen. Diese beispielhaften Projekte bezuschussen wir mit einem einmaligen, individuell festzulegenden Pauschalbetrag. Von uns geförderte Pilotanlagen:

  • Erdgasbetriebene Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage.
  • Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und solarem Luftkollektor bzw. integrierter Wärmepumpe.
  • Witterungsgeführte Heizungsregelung durch Wetterdatenauswertung.

Wir freuen uns auf die Vorstellung Ihrer konkreten Planung.

Thermische Solaranlagen

Wir fördern die Installation von Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung in bestehenden Wohngebäuden:

  • Einmalig 40€ pro volle m² Nettokollektorfläche.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 400€.

Richtlinien zu den Fördermitteln für Solarthermie (PDF, 29 KB)

Wärmepumpen

Wir fördern neu installierte Wärmepumpen, wenn sie Wohngebäude beheizen. Qualitative Voraussetzung ist eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,8.

  • Einmalig 40€ pro volle kW Heizleistung.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 400€.

Richtlinien zu den Fördermitteln für Wärmepumpen (PDF, 28 KB)

Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Wir fördern Ihre Lüftungsanlage inklusive Wärmerückgewinnung:

  • Einmalig 15% der Brutto-Gerätekosten (ohne Einbau).
  • Die maximale Fördersumme beträgt 400€ je Wohngebäude.

Richtlinien zu den Fördermitteln für Wohnraum-Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (PDF, 28 KB)

Wärmedämmung von Rohrleitungen

Wir fördern die nachträgliche Wärmedämmung Ihrer Rohrleitungen (nach Vorgabe der Energieeinspar-Verordnung: EnEV 2009) für Heizung und Warmwasser in bestehenden Wohngebäuden:

  • Einmalig 3€ pro voller Meter.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 60€ je Wohngebäude.

Richtlinien zu den Fördermitteln zur Dämmung von Rohrleitungen (PDF, 24 KB)

Fensterabdichtung

Wir fördern die Einstellung und Abdichtung aller Fensterelemente in einem bestehenden Wohngebäude durch einen Fachbetrieb:

  • Einmalig 50€ je Ein- oder Zweifamilienhaus (1 oder 2 WE)
  • Einmalig 100€ je Mehrfamilienhaus (3 oder mehr WE)

Richtlinien zu den Fördermitteln zur Fensterdämmung (PDF, 25 KB)

Wärmedämmung der obersten Geschossdecke

Wir fördern in Bestandsgebäuden die nachträgliche Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, wenn die Wärmedämmung mindestens 14cm dick ist (WLG035):

  • Einmalig 100€ je Wohngebäude

Richtlinien zu den Fördermitteln der obersten Geschossdecke (PDF, 32 KB)

Wärmedämmung der Kellerdecke

Wir fördern in Bestandsgebäuden die nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke in Wohngebäuden, wenn die Wärmedämmung mindestens 14 cm dick ist (WLG 035):

  • Einmalig 100€ je Wohngebäude.

Richtlinien zu den Fördermitteln zur Dämmung der Kellerdecke (PDF, 31 KB)

Bitte beachten Sie:

Wir können leider vorab keine Fördergelder reservieren oder garantieren: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich bei der Vielzahl der geförderten Anlagen und Maßnahmen das folgende Vorgehen bewährt hat: Kontaktieren Sie unsere Energieberatung innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss bzw. Inbetriebnahme einer Maßnahme schriftlich oder per E-Mail. Hierauf erhalten Sie kurzfristig Nachricht, ob wir Ihre Anlage oder Maßnahme fördern können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nach Ablauf dieser Frist keine Förderung mehr erfolgen kann. Kommt eine Förderung zustande, binden Sie sich vertraglich an die Stadtwerke Düsseldorf für die kommenden zwei Jahre. Zudem müssen Sie zum Zeitpunkt der Beantragung seit mindestens einem Jahr als Kunde der Stadtwerke Düsseldorf alle erhältlichen Energiearten beziehen. Art und Umfang der Förderung können kurzfristig variieren.

Spätestens am 01.12.2010 verfallen sämtliche Fördermöglichkeiten. Dieses Förderprogramm ist ein Angebot für Privatpersonen oder private Eigentümergemeinschaften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Maßgeblich sind der auf dem Förderantrag der Stadtwerke Düsseldorf AG ausgewiesene individuelle Förderbetrag, sowie die dort beschriebenen Bedingungen.

Beratungstermin

Wir beraten Sie auch gerne telefonisch vor der Durchführung Ihrer Maßnahme.

Tel.: (0211) 821 2121
E-Mail: energieberatung@swd-ag.de
Kontaktformular

Für ein persönliches Gespräch finden Sie uns in unserem Kundenzentrum am:
Höherweg 100, 40233 Düsseldorf.

Informationen zu den Förderprogrammen anfordern

Füllen Sie das folgende Formular bitte vollständig aus.

Damit geben Sie uns die Möglichkeit, schnell Ihre Wünsche zu erfüllen. Ihre Daten werden natürlich vertraulich von uns behandelt.

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Ich interessiere mich für folgende Förderprogramme:
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HilfeBitte geben Sie ihre Telefonnummer an, falls wir Rückfragen an Sie haben.

Anschrift der geplanten Maßnahme
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Bemerkung

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass unsere Förderprogramme zeitlich und finanziell begrenzt sind.

Die Inanspruchnahme eines unserer Förderprogramme ist verknüpft mit einer vertraglichen Mindestbindung an die Stadtwerke Düsseldorf für die Energie- oder Trinkwasserlieferung für die kommenden zwei Jahre sowie einer zum Zeitpunkt der Beantragung bestehenden Energielieferung durch uns von mindestens einem Jahr.

Bei vorzeitiger Kündigung entsteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Fördermittel an die Stadtwerke Düsseldorf.

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