Energieausweis für Gebäude
Energieausweis (wmv-Datei 8 MB)
Nach der sogenannten Energieeffizienzrichtlinie des europäischen Rates müssen alle Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass
- beim Bau von Gebäuden
- bei Neuvermietungen von Gebäuden
- beim Verkauf von Gebäuden
ein Energieausweis vorgelegt werden kann:
Umfang und Aussehen des Energieausweises sind für Deutschland in der Energie-Einsparverordnung 2009 (EnEV 2009) festgelegt.
Diese trat am 01.10.2009 in Kraft und regelt die verbindliche, stufenweise Einführung des Gebäudeenergieausweises.
Energieeinsparverordnung – EnEV
1. Wann ist der Energieausweis auf Nachfrage vorzulegen?
- für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 seit dem 1.7.2008
- für Wohngebäude nach Baujahr 1965 seit dem 1.1.2009
Wer benötigt wann, welchen Energieausweis?
Mit dem Online-Check der EnergieAgentur.NRW können Sie Ihre Fragen zum Energieausweis schnell beantworten: Online-Check.
2. Welcher Energieausweistyp (bedarfs- oder verbrauchsorientiert) kann für welche Wohngebäude ausgestellt werden?
Für die meisten Wohngebäude können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden mit einer Ausnahme:
Diese gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Hier sollen nur Bedarfsausweise zulässig sein, es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.
3. Muster-Energieausweis
Nutzen Sie unsere Energieausweis-Prognose und erfahren Sie mehr über den Energieverbrauch Ihres Gebäudes: Nach Angabe der letzten drei vollständigen Jahres-Heizenergieverbräuche Ihres Gebäudes sowie einiger Angaben zu dessen Größe und Standort, ermittelt das Programm die wichtigsten Aussagen des ab 01.07.08, bzw. 01.01.09 notwendigen Energieausweises für vermietete oder zu verkaufende Wohngebäude. Die Darstellung des Ergebnisses sowie dessen Ausdruck ist angelehnt an das Aussehen des tatsächlichen Energieausweises. Um Missbrauch vorzubeugen, bitten wir jedoch um Verständnis für einige markante Änderungen des Ausweis-Layoutes sowie eine großzügige Rundung des rechnerischen Ergebnisses.
Energieverbrauchsausweis-Rechner
Dargestellt sind die Ergebnisse des verbrauchsorientierten Energieausweises.
Dieser Service ist für unsere Kunden selbstverständlich kostenfrei.
Die Stadtwerke Düsseldorf stellen ebenfalls Energieausweise aus.
Dies gilt sowohl für den verbrauchs- als auch für den bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis.
Für den Verbrauchsausweis benötigen wir von Ihnen, als Eigentümer, einige Angaben.
Dazu können Sie folgende pdf-Dateien nutzen:
Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine aktuelle Version des Acrobat Reader benötigen. Adobe empfiehlt auf die neusten Versionen zu aktualisieren (http://www.adobe.de/acrobat).
Fragebogen zu Gewerbeobjekten
(auf der Basis Ihrer Angaben erhalten Sie ein individuelles Angebot)
Einverständniserklärung Ihrer Mieter bei Gebäuden mit weniger als drei Wohneinheiten
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Stadtwerke Düsseldorf AG
Energieberatung
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Für die Ausstellung von Rechnungsduplikaten benötigen wir die Einverständniserklärungen Ihrer Mieter. Dieses Formular finden Sie [hier].
Für diesen administrativen Aufwand berechnen wir je Einverständniserklärung eine Pauschale von fünf Euro.
Aus Datenschutzgründen erfolgt Ausdruck und Aushändigung der Duplikate nur persönlich im Kundenzentrum Höherweg 100.
Für den Bedarfsausweis erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.
Informationen bei unserer Energieberatung:
Ansprechpartner: Herr Müller
Tel: (0211) 821 2121
Aktuelle Mitteilung zum Energieausweis für Gebäude der Deutschen Energieagentur (dena)
Das vierteljährlich erscheinende Stadtwerke Düsseldorf Journal informiert Sie über unsere Aktivitäten.